Grundlegendes
Behandlungsbereich
Parodontologie
Beschreibung
Das neu in den BEMA aufgenommene Parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch umfasst die Information des Patienten zur geplanten PAR Behandlung und die Aufklärung über den Befund und die Diagnose.
Leistung
- Information über Befund und Diagnose
- Erörterung von Therapiealternativen
- Bedeutung von gesundheitsbewusstem Verhalten zur Reduktion von Risikofaktoren
- Information über Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen
Dokumentation
- Befund und Diagnose
- Risikofaktoren
- PAR Therapie und mögliche Alternativen
- Aufklärung Wechselwirkung mit anderen Erkrankungen
- Aufklärungsgespräch stichwortartig dokumentieren
Dokumentation (PDF)
Abrechenbar je
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- Das Parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch umfasst die Information des Versicherten über den Befund und die Diagnose, die Erörterung von gegebenenfalls bestehenden Therapiealternativen und deren Bedeutung zur Ermöglichung einer gemeinsamen Entscheidungsfindung über die nachfolgende Therapie einschließlich der Unterstützenden Parodontitistherapie, die Information über die Bedeutung von gesundheitsbewusstem Verhalten zur Reduktion exogener und endogener Risikofaktoren sowie die Information über Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen. 2. Neben der Leistung nach Nr. ATG kann eine Leistung nach Nr. Ä1 in derselben Sitzung nicht abgerechnet werden.
Zusatzleistungen abrechenbar
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
§ 6 Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch
Im Anschluss an die Durchführung von Anamnese, Diagnose, Prognose und Therapieplanung erfolgt neben der Information über Befund und Diagnose, die im Rahmen eines vertragszahnärztlichen risikospezifischen parodontologischen Aufklärungs- und Therapiegesprächs stattfindet:
- die Erörterung von gegebenenfalls bestehenden Therapiealternativen und deren Bedeutung zur Ermöglichung einer gemeinsamen Entscheidungsfindung über die nachfolgende Therapie einschließlich der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT),
- die Information über die Bedeutung von gesundheitsbewusstem Verhalten zur Reduktion exogener und endogener Risikofaktoren (zum Beispiel Verweis auf ärztliche Behandlung bei Versicherten, bei denen die allgemeine Anamnese Hinweise auf nicht adäquat behandelte Allgemeinerkrankungen gibt, Rat zur Einstellung oder Einschränkung von Tabakkonsum),
- die Information über Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss