GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Entfernung von Fäden oder Klammern
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Gesetzlich abrechnen
Berechnung daneben ausgeschlossen
Privat abrechnen
zusätzlich berechnungsfähig
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Die Nr. Ä2007 kann für die Nahtentfernung in Ansatz gebracht werden. Da die Leistungsbeschreibung lautet „Entfernung von Fäden“, kann nicht die Entfernung eines jeden einzelnen Fadens berechnet werden.
- Erfolgt die Entfernung von Fäden zweizeitig (in zwei Sitzungen), kann die Ä2007 je Sitzung einmal berechnet werden.
- Ein ggf. erforderlicher Verband nach der Nahtentfernung ist gesondert berechnungsfähig.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss