Präparation und Eingliederung einer verblendeten Keramikteilkrone an Zahn 16 - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz/andersartige Versorgung

Abrechnungsbereiche

BEMA
GOZ
BEL II
BEB '97
Festzuschuss
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Fallbeschreibung/ Dokumentation

16 Keramikteilkrone,

02.01. Befund: Zahn 16 ist ein Stück abgebrochen. Untersuchung, Vitalitätsprüfung, Röntgendiagnostik mittels Zahnfilm und anschließende Besprechung über den Behandlungsverlauf. Zahn hat eine vollständige intakte Wurzelfüllung und benötigt eine Teilkrone. Erstellung eines Behandlungsplanes.

10.02. Behandlungsplan ist von Krankenkasse genehmigt worden. Präparation für eine Teilkrone 16: Oberflächen- und Intraligamentäre Anästhesie, Entfernung weicher Belege am Zahn 16, Exzision von Schleimhaut mittels Laser, Legen von Retraktionsfäden zur Darstellung der Präparationsgrenze, Abformung vom Ober- und Unterkiefer erfolgt mit konfektioniertem Löffel, Herstellung eines Provisoriums mit Abformung und temporärer Zementierung.

15.02. Einsetzen der Laborgefertigten Keramikteilkrone: Infiltrationsanästhesie, Entfernung des Provisoriums sowie Nachkontrolle und Nachreinigung des Stumpfes 16. Einprobe der Keramikkrone und anschließende Vorbereitung des Zahnes und der Teilkrone für die adhäsive Eingliederung.

TP                
R  PK             
B  pw             
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
02.01.BEMA
Ä1
Beratung eines Kranken, auch fernmündlich 199
02.01.16BEMA
8
Sensibilitätsprüfung der Zähne166
02.01.16BEMA
Ä925a
Röntgendiagnostik der Zähne - a) bis zwei Aufnahmen11212
10.02.16BEMA
40
Infiltrationsanästhesie188
10.02.16GOZ
4055
Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, mehrwurzeliger Zahn1130.73
10.02.16BEMA
49
Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes11010
10.02.16BEMA
12
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich11010.00
10.02.16BEMA
19 (i)
Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischer Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied11919
15.02.16BEMA
40
Infiltrationsanästhesie188
15.02.16GOZ
4060
Kontrolle nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge170.39
15.02.16GOZ
2220
Versorgung eines Zahnes durch eine Teilkrone mit Retentionsrillen oder -kästen oder mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion der gesamten Kaufläche, auch Versorgung eines Zahnes durch ein Veneer12067116.25
15.02.16GOZ
2197
Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer, etc.)11307.31
Gesamt: 206.68

Berechnungsfähige Materialien

  •  Abformmaterialien
  •  Material zur prov. Versorgung

Hinweise zur Abrechnung

  • Versorgungsform:
    • Gleichartig
  • löst folgende Festzuschüsse aus:
    • 1x 1.2

 

Leistungsinhalt:

  • Präparieren des Zahnes oder Implantats, Relationsbestimmung, Abformungen, Einproben, provisorisches Eingliedern, festes Einfügen der Einlagefüllung oder der Krone oder der Teilkrone oder des Veneers, Nachkontrolle und Korrekturen.
  • Zu den Kronen nach den Nummern 2200 bis 2220 gehören Kronen (Voll- und Teilkronen) jeder zahntechnischen Ausführung.

 

Kommentar der BZÄK (Januar 2021):

  • Unter diese Gebührennummer fällt die Versorgung eines Zahnes mit einer Teilkrone oder einer Keramikschale (Veneer) – unabhängig vom Umfang der Präparation.
  • Teilkronen neben Brücken oder Brückenankern werden nach Nummer 2220 berechnet, soweit sie nicht unmittelbar mit Brückengliedern verbunden sind.
  • Eine Teilkrone, die im Brückenverband mit einem Brückenanker verblockt ist, wird nach Nummer 2220 berechnet.
  • Teilkronen, die keine Verbindungselemente nach der Nummer 5080, sondern gegossene oder gebogene Halte- oder Stützelemente tragen, werden ebenfalls nach Nummer 2220 berechnet.