Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Zahnersatz/Regelversorgung
Abrechnungsbereiche
BEMA
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Wiederbefestigung eine Sekundärteleskopkrone an Metallbasis nach Prothesenbruch und am Zahn 34 neue vestibuläre Komposit-Verblendung; mit Abformung
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
03.08. | uk | BEMA 100b(i) | Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung) | 1 | 50 | 50€ |
03.08. | 34 | BEMA 24b(i) | Erneuerung oderWiederherstellung einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen | 43 | 0 |
Gesamt: 50€
Berechnungsfähige Materialien
Abformmaterialien, die Fixierung des Sekundärteils an der Prothese durch Kunststoffe wird einer Abformung gleichgestellt. Die Kosten für das temporäre Befestigungsmaterial sind als „Abformmaterial“ abrechnungsfähig.
Berechnungsfähige Laborpositionen
Hinweise zur Abrechnung
Versorgungsform:
- Regelversorgung
Löst Festzuschuss aus:
- 1 x 6.3
- 1x 6.9
Die Abrechnung der Nr. 802 7 BEL II setzt voraus, dass ein Kunststoffsattel zum Zweck der Metallverbindung entfernt und wiederbefestigt werden muss.
Nr. 134 9 BEL II umfasst das Einarbeiten des Sekundärteils einer teleskopierenden Krone einschließlich Lötungen(en) oder Verbindung(en), daher ist Nr.
807 0 BEL II nicht zusätzlich abrechnungsfähig.