Wiederbefestigung eine Sekundärteleskopkrone an Metallbasis und neue vestibuläre Komposit-Verblendung 34 - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz/Regelversorgung

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Wiederbefestigung eine Sekundärteleskopkrone an Metallbasis nach Prothesenbruch und am Zahn 34 neue vestibuläre Komposit-Verblendung; mit Abformung

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
03.08.ukBEMA
100b(i)
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung)15050
03.08.34BEMA
24b(i)
Erneuerung oderWiederherstellung einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen430
Gesamt: 50

Berechnungsfähige Materialien

Abformmaterialien, die Fixierung des Sekundärteils an der Prothese durch Kunststoffe wird einer Abformung gleichgestellt. Die Kosten für das temporäre Befestigungsmaterial sind als „Abformmaterial“ abrechnungsfähig.

Hinweise zur Abrechnung

Versorgungsform:

  • Regelversorgung

Löst Festzuschuss aus:

  • 1 x 6.3
  • 1x 6.9

 

Die Abrechnung der Nr. 802 7 BEL II setzt voraus, dass ein Kunststoffsattel zum Zweck der Metallverbindung entfernt und wiederbefestigt werden muss.
Nr. 134 9 BEL II umfasst das Einarbeiten des Sekundärteils einer teleskopierenden Krone einschließlich Lötungen(en) oder Verbindung(en), daher ist Nr.
807 0 BEL II nicht zusätzlich abrechnungsfähig.