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Formulieren Sie Ihre eigenen Begründungen

Aus den Regelungen des § 5 GOZ ergibt sich, dass es dem Zahnarzt überlassen bleibt, die Höhe seines Honorars durch Multiplikation des Einfachsatzes zu bestimmen.

Erst kalkulieren und dokumentieren, dann steigern und begründen

Nach der GOZ-Analyse der Bundeszahnärztekammer von 2014 werden prothetische Leistungen im Durchschnitt mit folgenden Faktoren berechnet (Tabelle 1). Diese Faktoren sind sicherlich realistisch, wenn auch die prothetischen Leistungen aufgewertet wurden.

Vollständige Dokumentation ist bares Geld wert

In den vergangenen 30 Jahren hat sich der Verwaltungsaufwand in der Zahnarztpraxis verachtfacht – und das, obwohl uns heute statt der mechanischen Schreibmaschine ein komfortables elektronisches Abrechnungsprogramm zur Verfügung steht.

Von der Aufzeichnung zur ber

Unzureichende Dokumentation hat Folgen

Die Konsequenzen einer ungenügenden Dokumentation können für den behandelnden Zahnarzt drastisch sein. Die direkte Folge ist der Verlust des Honoraranspruchs, wenn der Behandler nicht nachweisen kann, dass die abgerechnete Leistung auch wirklich erbracht wurde.

Kalkulieren ist besser als abgucken!

Nicht nur für die Planung der zahnärztlichen Behandlung, auch für die Prophylaxe ist es unumgänglich zu kalkulieren. Eine Zahnarztpraxis kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie nach betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen geführt wird.

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