Gebührenziffer:
2650
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Beschreibung
Entfernung eines extrem verlagerten oder retinierten Zahnes durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen
Gesetzlich abrechenbar
BEMA Bewertungszahl:
83
zusätzlich berechnungsfähig
Kommentare / Hinweise
- Diese umfangreiche Osteotomie kann bei gefährdeten, anatomischen Nachbarstrukturen des extrem verlagerten Zahnes z. B. wegen Nervus mandibularis, Kieferhöhle oder zweitem Molar notwendig sein.
Privat abrechnen
Kommentare
- Für diese Leistung steht ab dem 01.01.2012 die Nr. 3045 GOZ zur Verfügung.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Gerichtsurteil
Urteil Text
Die Berechnung der GOÄ-Nr. 2650 anstatt der Bema-Nr. 48 (ost2) ist auch bei komplizierten Extraktionen nicht ansatzfähig. Voraussetzung für die Abrechenbarkeit der GOÄ-Nr. 2650 ist, das Vorliegen gefährdeter anatomischer Nachbarstrukturen wie etwa Nerven- oder Gefäßbahnen, Nachbarzähne und deren Wurzeln. Die Kiefer- oder Nasenhöhle.
Beschlossen durch
Oberlandesgericht
Landesgericht
Sozialgericht:
Sozialgericht