BEL-Nr.:
005 5
Leistungsinhalt
Modell zur Aufnahme von Frässtümpfen
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
• Anzahl der ausgegossenen Modelle
• Herstellungsort:
• Eigenlabor (Name des ZT)
• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
Die L-Nr. 005 5 ist einmal je Kiefer abrechenbar, unabhängig davon, wie viele Fräsungen in dem jeweiligen Kiefer anfallen.
Beachte
• Die BEL-Nr. 005 5 ist einmal je Kiefer abrechenbar, unabhängig davon, wieviele Fräsungen in dem jeweiligen Kiefer anfallen.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare / Hinweise
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Modell zur Aufnahme von Frässtümpfen
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 005 5 ist einmal je Kiefer abrechenbar, unabhängig davon, wie viele Fräsungen in dem jeweiligen Kiefer anfallen.
Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
• ggf. weitere notwendige Leistungen aus dem BEL