382 1 Verarbeitung von Weichkunststoff

BEL-Nr.:
382 1

Leistungsinhalt

• Verarbeitung von Weichkunststoff bei der Herstellung oder Wiederherstellung der Basis einer Prothese, eines Basisteils einer Prothese oder bei der Herstellung eines Aufbissbehelfs.

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

• Kieferangabe , Art der Apparatur
• Art /Hersteller des Weichkunststoffes
• Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Beachte

• findet Anwendung im KB und ZE Bereich

• Aufbissbehelf muss volständig aus Weichkunststoff sein um BEL Nr. 381 2 in Ansatz zu bringen, lediglich Aufbisse aus Weichkunststoff lösen sie nicht aus und sind unter der BEL-Nr. 712 1 zu berechnen

• Wird eine Prothese mit Weichkunststoff unterfüttert, so ist hierfür die BEL-Nr. 801 0 Basis erneuern berechenbar, da diese Leistung einer Rebasierung gleichzusetzen ist.

Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.

Verbrauchsmaterial

• Kunststoff

Kommentare / Hinweise

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Verarbeitung von Weichkunststoff bei der Herstellung oder Wiederherstellung der Basis einer Prothese, eines Basisteils einer Prothese oder bei der Herstellung eines Aufbissbehelfs

Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 382 1 ist je Prothese oder je Aufbissbehelf einmal abrechenbar.