Leistungsinhalt
• Aufbiss, aus Hart- und/oder Weichkunststoff als Fixierungs-, Führungs- oder Funktionselement an kieferorthopädischen Geräten oder Schienen
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
Abrechnungsbestimmungen
je Frontzahngebiet oder Kieferhälfte berechenbar
Beachte
• an Einzelkiefergeräten max. 2x berechenbar
• an Knirscherschienen/adjustierten Aufbissschienen max. 2 x berechenbar
• an FKO Geräte , die 2 Kiefer umfassen, bis zu 4 x berechenbar = 2 x je Kiefer
• Schiefe Ebenen an KFO geräten werden ebenfalls unter BEL-Nr. 7100 berechnet
• können aus Hart- und Weichkunststoff sein
Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Verbrauchsmaterial
Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Kommentare / Hinweise
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Aufbiss, aus Hart- und/oder Weichkunststoff, auch als Vor- oder Rückbiss
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 710 0 ist einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet abrechenbar.
Gemeinsames Rundschreiben GKV-Spitzenverband, VDZI und KZBV vom 29. Februar 2016 zu Abrechnungsfragen im Rahmen der KFO-Behandlung:
Kann im Zusammenhang mit der Herstellung eines Lückenhalters auch ein Aufbiss nach L-Nr. 710 0 abgerechnet werden?
• „Ein Aufbiss ist im Zusammenhang mit einem Lückenhalter abrechenbar, wenn eine eigenständige Indikation für den Aufbiss vorliegt.“
Fachlich:
• Der Lückenhalter dient der Stabilisierung einer Lücke in der Stützzone.
• Ein Aufbiss nach L-Nr. 710 0 in Verbindung mit einer Lückenhalterplatte verhindert eine unerwünschte Elongation eines oder mehrerer Zähne im Gegenkiefer.“