Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Ersatz des fehlenden Zahn 22 mit einer Adhäsivbrücke mit Metallgerüst, vestibulär verblendet, einflügelig
01.06.: Eingehende Untersuchung und Beratung mit Panoramaschichtaufnahme und Erhebung eines Parodontalindexes. Befund: der Zahn 22 ist parodontal stark geschädigt und sind daher nicht mehr zu erhalten. Pat. wurde über Behandlungsablauf der Extraktion und der Versorgung aufgeklärt. Pat. möchte den Zahn alio loco entfernen lassen. Er wünscht eine Versorgung mit eine Adhäsivbrücke. Heil- und Kostenplan wurde erstellt.
11.07.: Nachkontrolle und Nahtentfernung regio 22 nach Extraktion alio loco. Abformungen für die Herstellung der Adhäsivbrücke.
Später am Tag: Einprobe und eingesetzt der Adhäsivbrücke.
TP | A | ABM | ||||||||||||||
R | A | ABV | ||||||||||||||
B | f | f | ||||||||||||||
18 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | |
48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | |
B | ||||||||||||||||
R | ||||||||||||||||
TP |
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
01.06. | BEMA 01 | Eingehende Untersuchung | 1 | 18 | 18€ | |
01.06. | BEMA 04 | Erhebung Parodontaler Screening-Index | 1 | 12 | 12€ | |
01.06. | BEMA Ä935d | Orthopantomogramm | 1 | 36 | 36€ | |
11.07. | 22 | BEMA 38 | Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder Tamponieren oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Fronzzahnbereich, als selbständige Leistung, je Sitzung | 1 | 10 | 10€ |
11.07. | 22 | BEMA 93 | Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im Frontzahnbereich einschl. der Päparation von Retentionen an den Pfeilerzähnen, Abf., Farbbestimmung, Bissnahme, Einp. und Befestigung in Säure-Ätz-Technik, Kontrolle und ggf. Korrekturen der Okklusion und Artikulation | 1 | 335 | 335€ |
Berechnungsfähige Materialien
ggf. Abformmaterialien, Bissmaterial
zahntechnische Leistungen
Material NEM
Berechnungsfähige Laborpositionen
Hinweise zur Abrechnung
Versorgungsform:
- Gleichartig
löst folgende Festzuschüsse aus:
- 2.1 x 1
- 2.7 x 1
unabhängig vom Alter des Patienten, entspricht der Regelversorgung.
Zahnersatz-Richtlinie Nr. 22
Brücken sind angezeigt, wenn dadurch in einem Kiefer die geschlossene Zahnreihe wiederhergestellt wird. In der Regel sind Endpfeilerbrücken angezeigt. Freiendbrücken sind nur bis zur Prämolarenbreite und unter Einbeziehung von mindestens zwei Pfeilerzähnen angezeigt; in Schaltlücken ist der Ersatz von Molaren und von Eckzähnen durch Freiendbrücken ausgeschlossen. Zum Ersatz eines Schneidezahns kann bei ausreichendem oralem Schmelzangebot an einem oder beiden Pfeilerzähnen eine einspannige Adhäsivbrücke mit Metallgerüst mit einem oder zwei Flügeln angezeigt sein. Bei einflügeligen Adhäsivbrücken zum Ersatz eines Schneidezahns sollte der an das Brückenglied der Adhäsivbrücke angrenzende Zahn, der nicht Träger eines Flügels ist, nicht überkronungsbedürftig und nicht mit einer erneuerungsbedürftigen Krone versorgt sein