Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Fallbeschreibung: Metallkeramikkrone auf Zahn 11 durch BG nach Unfall
02.01. Patient kommt nach Arbeitsunfall in die Praxis. Zahn 11 wurde von einer Stange getroffen wobei dieser horizontal frakturiert ist und Pat. starke Schmerzen hat.
Symtombezogene Untersuchung, Vitalitätsprüfung, Röntgendiagnostik mittels Zahnfilm und anschließende Besprechung über den Behandlungsverlauf.
Befundbericht der Berufsgenossenschaft "Bericht Zahnschaden" ausgefüllt, wodurch eine Gebühr in Höhe von 22,02 € zzgl. Porto berechnet werden kann. Erstellung eines Heil- und Kostenplanes für die Zahnersatzbehandlung. Beide Pläne werde an die zuständige Berufsgenossenschaft geschickt.
Zahn hat eine alte vollständige intakte Wurzelfüllung und röntgenologisch kein Anhalt für eine Wurzelfraktur. Lockerungsgrad I – II vorhanden. Zahnfleisch zeigt eine Verfärbung. Pat. benötigt evtl. eine Schienung und eine Krone. Medikamentöse Behandlung des Zahnfleisches, Zahn wurde provisorisch verschlossen.
05.01. Patient kommt zur Nachkontrolle. Zahnfleischverfärbung ist besser geworden, aktuell keine Beschwerden mehr. Patient möchte gerne eine provisorisch Krone vorübergehend. Zahn anästhesiert, Vorpräparation und Herstellung eines Provisoriums und temporärer Zementierung
15.02. Plan ist von Berufsgenossenschaft gekommen. Provisorium wurde entfernt. Minimaler Lockerungsgrad vorhanden. Intraligamentäre Anästhesie, Nachpräparation für eine Krone 11, um den Zahn mehr abzustützen wurde der Zahn für einen gegossenen Stift vorbereitet, Exzision der Schleimhaut, Legen von Retraktionsfäden zur Darstellung der Präparationsgrenze, Abformungen erfolgen mit konfektioniertem Löffel, Herstellung eines Stiftprovisoriums mit Abformung und temporärer Zementierung.
20.02. Einprobe: Laborgefertigter Stift mit Aufbau ist aus dem Labor gekommen. Infiltrationsanästhesie, Entfernung des Provisorium sowie Reinigung des Stupfes 11. Einprobe mit anschließender Eingliederung. Metallgerüst für Krone ist auch vom Labor gekommen. Legen von Retraktionsfäden zur Darstellung der Präparationsgrenze. Anprobiert und schließend Teilabformung und Gerüst zurück ins Labor zur Ausarbeitung. Neue Abformung und Herstellung eines neuen Provisorium anschließend mit temporären Zement eingesetzt
01.03. Einsetzen der Laborgefertigten Vollkrone: Infiltrationsanästhesie, Entfernung des Provisoriums sowie Nachreinigung des Stumpfes 11. Einprobe und anschließende definitive Eingliederung der Krone mit Zement
TP | KM | |||||||||||||||
R | ||||||||||||||||
B | ww | |||||||||||||||
18 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | |
48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | |
B | ||||||||||||||||
R | ||||||||||||||||
TP |
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
02.01. | GOÄ Ä1 | Beratung, auch telefonisch | 1 | 9 | 9€ | |
02.01. | GOZ 0010 | Eingehende Untersuchung | 1 | 100 | 5.62€ | |
02.01. | Bericht Zahnschaden ausgefüllt - 22,02 € zzgl. Versandkosten | 1 | 0 | 0 | ||
02.01. | 11 | GOZ 0070 | Vitalitätsprüfung | 1 | 50 | 2.81€ |
02.01. | 11 | GOÄ 5000 | Strahlendiagnostik, Zähne, je Projektion | 1 | 0 | |
02.01. | GOZ 4020 | Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen | 1 | 45 | 2.53€ | |
02.01. | Schriftliche Aufstellung eines Heil- und Kostenplanes zur prothetischen Versorgung - nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen | 1 | 0 | 0 | ||
05.01. | 11 | Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischen Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied | 1 | 0 | 0 | |
15.02. | 11 | GOZ 0090 | Intraorale Infiltrationsanästhesie | 1 | 60 | 3.37€ |
15.02. | 11 | GOZ 2030 | Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 1 | 65 | 3.66€ |
15.02. | 11 | GOZ 3070 | Exzision von Schleimhaut / Granulationsgewebe | 1 | 45 | 2.53€ |
15.02. | 11 | Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone mit Stiftverankerung | 1 | 0 | 0 | |
20.02. | 11 | GOZ 0090 | Intraorale Infiltrationsanästhesie | 1 | 60 | 3.37€ |
20.02. | 11 | GOZ 2030 | Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 1 | 65 | 3.66€ |
20.02. | 11 | Vorbereiten eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone durch gegossenen Stiftaufbau oder Schraubenaufbau, mit Verankerung im Wurzelkanal | 1 | 0 | 0 | |
20.02. | 11 | Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischen Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied | 1 | 0 | 0 | |
01.03. | 11 | GOZ 0090 | Intraorale Infiltrationsanästhesie | 1 | 60 | 3.37€ |
01.03. | 11 | Versorgung eines Einzelzahnes durch eine Krone (Hohlkehlpräparation) - Hierunter ist die Verblendkrone abzurechnen - | 1 | 0 | 0 |
Berechnungsfähige Materialien
- Abformmaterial
- berechnungsfähige Materialien
- Legierung
- Metallstift
- Ggf. Abbrennstift
Berechnungsfähige Laborpositionen
Hinweise zur Abrechnung
Zur Befunderhebung gibt es ein eigenes Formular, dass vollständig ausgefüllt werden und an die zuständige Berufsgenossenschaft geschickt werden muss. Hierfür ist eine Gebühr in Höhe von 22,02 € zzgl. Porto berechenbar. Ein Heil- und Kostenplan für Zahnersatz kann hier zusätzlich erstellt werden.
Die Unfallmeldung hat der Arbeitgeber des Patienten weiterzugeben. Alle Leistungen die im Rahmen dieses Unfalls erfolgen sind über die BG nach deren Genehmigung abzurechnen.
Bei der Berufsgenossenschaft gibt es einen eigenen Leistungskatalog über Zahnersatzleistungen nachdem berechnet wird.
Ein Festzuschusssystem wie bei GKV gibt es hierbei nicht.Mit der Genehmigung der Leistungen wird der Erstattungsbetrag durch die Berufsgenossenschaft mitgeteilt.
Begleitleistungen sind über GOZ abzurechnen, jedoch mit dem entsprechenden Punktwert, wobei die Berufsgenossenschaft als Versicherung anzugeben ist.
Laborkosten werden über BEL II und BEB berechnet.
Sollte die Krone adhäsiv befestigt werden, kann dies über GOZ 2197 berechnet werden.