PA Behandlung der Zähne im OK und UK geschlossenes Vorgehen nach S3-Leitlinie - PKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Parodontologie

Abrechnungsbereiche

GOZ
GOÄ
Analogleistung
Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Systematische Parodontosebehandlung - Nach der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie

23.07.: Vollständige Untersuchung und Beratung. Befunderhebung und Erstellung eines Gingivalindex. Befund 17-27.37-47 natürliche Zähne.

01.08.: Erstellung eines Parodontalstatus einschließlich Staging und Grading des Parodotitisfalls und Dokumentation. Aufklärung des Pat. über die bevorstehende Therapie und der Diagnose sowie der Therapiealternativen und Wechselwirkungen. Es erfolgt eine Mundhygieneaufklärung und -unterweisung. Aushändigen des Ausdrucks des PA-Status auf Wunsch des Patienten.

25.08.: Systematischen PA Behandlung: Die Zähne 17,15,13,11,21,23,25,27 werden mittels Oberflächen- und Infiltrationsanästhesie betäubt. Am Kieferwinkel des 4. und 3. Quadranten erfolgt eine Oberflächen- und Leitungsanästhesie. Die Ausschaltung der Anastomosen im UK ist erforderlich. Am Zahn 33, 31, 41 und 43 erfolgt vestibulär eine Anästhesie. Supra- und Subgingival Reinigung und Kürretage an den Zähnen 17-27, 37-47 und Gingivektomie an den Molaren. Chlohexidingel Applikation an allen Molaren.

29.08.: Nachkontrolle und Nachreinigung. Versorgung einer kleinen Bissverletzung anhaftender Salbe in Regio 17 vestibulär

01.12.: Vollständige Untersuchung, Beratung und Befundevaluation nach geschlossener PA-Therapie.

15.12.: Nichtchirurgische subgingivale und supragingivale Belagsentfernung an allen Zähnen. Die Zähne 17,15,13,11,21,23,25,27 werden mittels Oberflächen- und Infiltrationsanästhesie betäubt. Am Kieferwinkel des 4. und 3. Quadranten erfolgt eine Oberflächen- und Leitungsanästhesie. Die Ausschaltung der Anastomosen im UK ist erforderlich. Entfernung von eingebissenen Speiseresten Interdental Regio 17,16 und 26,27

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
23.07.GOÄ
Ä6
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus – gegebenenfalls einschließlich Dokumentation11005.83
23.07.GOÄ
Ä1
Beratung, auch telefonisch199
23.07.GOZ
4005
Erhebung mindestens eines Gingivalindex und / oder Parodontalindex1804.5
30.05.Parodontale Diagnostik einschließlich Staging und Grading des Parodontitisfalls und Dokumentation gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (8000a - Berechnungsempfehlung des gemeinsamen Beschlusses des Beratungsforms von BZÄK, PKV und Beihilfe) 100
01.08.Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG) gemäß § 6 Abs.1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (2110a -Berechnungsempfehlung des gemeinsamen Beschlusses des Beratungsforms von BZÄK, PKV und Beihilfe)100
01.08.Aushändigung des Status auf Wunsch des Patienten gemäß § 6 Abs.1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (4030a - Berechnungsempfehlung des gemeinsamen Beschlusses des Beratungsforms von BZÄK, PKV und Beihilfe)100
25.08.17-27,37-47GOZ
0080
Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich4306.75
25.08.37,47GOZ
0100
Intraorale Leitungsanästhesie2707.87
25.08.17,15,13,11,21,23,25,27,31,33,41,43GOZ
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie126040.49
25.08.17-27,37-47GOZ
1040
Professionelle Zahnreinigung; je Zahn, je Implantat, je Brückenglied282844.09
25.08.15,13-23,25,35-45Subgingivale Instrumentierung am einwurzeligen Zahn– PAR (AIT) gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (3010a - Berechnungsempfehlung des gemeinsamen Beschlusses des Beratungsforms von BZÄK, PKV und Beihilfe)1800
25.08.17,16,14,24,26,27,37,36,46,47Subgingivale Instrumentierung mehrwurzeliger Zahn -PAR (AIT) gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (4138a - Berechnungsempfehlung des gemeinsamen Beschlusses des Beratungsforms von BZÄK, PKV und Beihilfe))1000
25.08.17,16,24,27,36,37,46,47GOZ
4080
Gingivektomie, Gingivoplasitk, je Parodontium84520.25
25.08.17,16,27,26,37,36,47,46GOZ
4025
Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation8156.75
29.08.17-27,37-47GOZ
4150
Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, je Zahn, Implantat oder Parodontium28711.02
29.08.17-27,37-47GOZ
4060
Kontrolle nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung28711.02
29.08.17GOÄ
2000
Erstversorgung einer kleinen Wunde188
01.12.GOÄ
Ä6
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus – gegebenenfalls einschließlich Dokumentation11005.83
01.12.Befundevaluation (BEV) (auch in der UPT) gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr XXXX (5070a - Berechnungsempfehlung des gemeinsamen Beschlusses des Beratungsforms von BZÄK, PKV und Beihilfe) - keine Beratungsposition sowie 4000, 4005, 4005a daneben berechenbar -100
15.12.17-27,37-47GOZ
0080
Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 4306.75
15.12.37,47GOZ
0100
Intraorale Leitungsanästhesie2707.87
15.12.17,15,13,11,21,23,25,27,31,33,41,43GOZ
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie126040.49
15.12.17,16,27,26GOÄ
1508
Entfernung eingespießte Fremdkörper aus Rachen oder Mund11111
15.12.17-27,37-47GOZ
1040
Professionelle Zahnreinigung; je Zahn, je Implantat, je Brückenglied282844.09
15.12.15,25,13-23,35-45Nichtchirurgische, subgingivale Instrumentierung- UPT am einwurzeligen Zahn gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (0090a - Berechnungsempfehlung des gemeinsamen Beschlusses des Beratungsforms von BZÄK, PKV und Beihilfe)1800
15.12.17,16,14,27,26,24,37,36,46,47Nichtchirurgische, subgingivale Instrumentierung mehrwurzeliger Zahn gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (2197a - Berechnungsempfehlung des gemeinsamen Beschlusses des Beratungsforms von BZÄK, PKV und Beihilfe)1000
Gesamt: 291.6

Berechnungsfähige Materialien

  • Anästhetikum
  • Antibakterielle Applikation (Chlorhexidingel)

Hinweise zur Abrechnung

Dekontamination der Zahnfleischtaschen mittels Laser wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet.

Die Leistungen wurden anhand der S3 Leitlinie erstellt und sind Analog zu berechnen. Hierfür wurden Leistungen und Analogempfehlungen gemäß den gemeinsamen Beschlüssen des Beratungsforms für Gebührenordnungsfragen von BZÄK, PKV und Beihilfe erstellt.