Einarbeiten von Lokatoren in vorh. ZE RiLi 36 nicht erfüllt GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz

Abrechnungsbereiche

BEMA
GOZ
BEB '97
Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

01.07. Der GKV-Patient erscheint zur Untersuchung.  Die Implantation in Regio 43, 33 und Freilegung der Implantate ist zuvor erfolgt, es sollen nun Lokatoren in die vorhandene Prothese eingearbeitet werden. Ein atrophierter Kiefer nach der ZE Richtlinie 36 b liegt nicht vor. Es werden Abdrücke im OK und UK genommen für einen offenen individuellen Löffel.

03.07. Die Gingivaformer werden ausgeschraubt es wird ein Abdruck mit dem individuellen offenen Löffel genommen. In die vorhandene Prothese werden Lokatoren eingearbeitet. Kugelknopfverbindungen werden auf den Implantaten verschraubt.

TP                
R                
Bf              f
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
Bfeeeee ee eeeeef
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.07.BEMA
01
Eingehende Untersuchung11818
03.07.UKAnalog
Abdruck mit offenem Löffel10
03.07.UKGOZ
5260
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (mit Abformung) einschließlich Halte- und Stützvorrichtungen127015.19
03.07.42,32GOZ
5030
Wurzelkappe mit Stift21483166.81
03.07.42,32GOZ
5080
Verbindungselement223025.87
03.07.42,32GOZ
9050
Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase231335.21
Gesamt: 261.08

Berechnungsfähige Materialien

  • Abdruckmaterial
  • Abdruckpfosten
  • Konfektionierte Anker

Hinweise zur Abrechnung

Löst keinen Festzuschüsse aus, die Abrechnung erfolgt privat. Eine Vereinbarung nach §7 Abs. 8 BMV Z sollte im Vorfeld mit dem Patienten abgeschlossen werden.