Punktzahl:
270
(1) 15,19 €
(2.3) 34,93 €
(3.5) 53,15 €
Gebührenziffer:
3250
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Beschreibung
Tuberplastik, einseitig
Leistungsinhalt
- Schleimhautschnitt (die Knochenhaut bleibt intakt)
- Schleimhautverlagerung in Richtung Kieferbasis
- Befestigung der Schleimhaut in der neuen Situation
Dokumentation
- Patientenaufklärung,
- schriftliche Einverständniserklärung des Patienten
- Zahnangabe, Bereich - Region
- Anästhesie - Anzahl / Region / verwendetes Anästhestetikum
- Genau Beschreibung der Maßnahmen
- ggf. besondere Umstände während des Behandlungsablaufes
- Verhaltensmaßnahmen nach chirg. Eingriff
- verwendetes Material (Nahtmaterial etc.)
Musterbeispiele für mögliche Begründungen
- Überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand wegen kommunizierender Nervverbindung.
- Besondere Schwierigkeit und erhöhter Zeitaufwand aufgrund sehr hoch-/flachliegender Nervaustrittsstellen.
- Erheblich erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad aufgrund sehr dünner Mucosa.
- Erhöhte Schwierigkeit aufgrund besonders fragilen Schleimhautverhältnissen.
- Erhöhte Schwierigkeit aufgrund Sichteinschränkung durch starke Blutung.
- Erhöhte Schwierigkeit aufgrund besonders komplizierter Nahttechnik.
Abrechenbar je
Kieferhälfte
zusätzlich berechnungsfähig
Allgemeiner Teil D
3.Knochenersatzmaterialien sowie Materialien zur Förderung der Blutgerinnung oder der Geweberegeneration (z. B. Membranen) sowie zum Verschluss von oberflächlichen Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen oder, wenn dies zum Schutz wichtiger anatomischer Strukturen (z. B. Nerven) erforderlich ist, sowie atraumatisches Nahtmaterial oder nur einmal verwendbare Explantationsfräsen, sind gesondert berechnungsfähig.
3.Knochenersatzmaterialien sowie Materialien zur Förderung der Blutgerinnung oder der Geweberegeneration (z. B. Membranen) sowie zum Verschluss von oberflächlichen Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen oder, wenn dies zum Schutz wichtiger anatomischer Strukturen (z. B. Nerven) erforderlich ist, sowie atraumatisches Nahtmaterial oder nur einmal verwendbare Explantationsfräsen, sind gesondert berechnungsfähig.
Kommentare / Hinweise
Januar 2021
- Diese Nummer ist berechnungsfähig für eine Tuberplastik zur Reduktion übermäßig vorhandenen Gewebes. Die Berechnung erfolgt je Kieferseite, also je Tuber.
- Die Leistung kann sowohl der Verbesserung des Weichteillagers als eine präprothetische Maßnahme dienen als auch im Rahmen anderer chirurgischer, parodontalchirurgischer oder implantologischer Maßnahmen erfolgen.
- Eine große Tuberplastik bei gleichzeitiger Modellation von Knochen ist nach Nummer 2675 (GOÄ) zu berechnen.
- Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu.
- Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0500 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Kommentarquelle:
BZÄK