Interimsprothese zum Ersatz der Zähne 12 und 22 - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz/Regelversorgung

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Interimsprothese im Oberkiefer zum Ersatz der Zähne 12, 22

01.07.: Pat. kommt in die Sprechstunde. Ihm wurden die Zähne 12 und 22 alio loco entfernt. Symptombezogene Untersuchung und Nahtentfernung. Pat. wünscht eine provisorische Versorgung. Aufgeklärt, dass wir eine Interimsprothese herstellen können. Pat. ist einverstanden und möchte gleich beginnen. Abdrücke für Planungsmodelle und ein Plan erstellt.

08.07.: Pat. hat seinen HKP genehmigt bekommen. Nachkontrolle der Wunden. Abdrücke mit individuellem Löffel gemacht aufgrund eines sehr spitzen Gaumens.

12.07.: Pat. kommt zum Einsetzen der Interimsprothese. Nachkontrolle der Wunden. Umgang erklärt.

TP      E  E      
R      E  E      
B      f  f      
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.07.BEMA
Ä1
Beratung eines Kranken, auch fernmündlich199
01.07.12,22BEMA
38
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder Tamponieren oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung, je Sitzung11010
01.07.BEMA
7b
Vorbereitende Maßnahmen, Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung11919
08.07.okBEMA
98a
Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je Kiefer12929
12.07.12,22BEMA
96a(i)
Partielle Prothese zum Ersatz von 1 - 4 fehlenden Zähnen15757
12.07.13,23BEMA
98f
Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvorrichtungen oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvorrichtungen zu den Bewertungszahlen nach Nr. 9612222
Gesamt: 146

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterialien
  • zahntechnische Kosten:
    • Konfektionszähne

Hinweise zur Abrechnung

  • Versorgungsform:
    • Regelversorgung
  • löst folgende Festzuschüsse aus:
    • 1x 5.1

 

Sollte es vor der Eingliederung noch eine Anprobe geben, kann diese Aufstellung über die BELII-Position 021 5 bzw. bei zusätzlicher Bissregistrierung mit Bisswall die BELII-Positionen 021 3 bzw. 022 0 berechnet werden.

Sollte zusätzlich ein individueller Löffel erforderlich sein mit der entsprechenden medizinischen Indikation kann diese über die BEMA-Position 98a und BEL II- Position 021 1 berechnet werden.

Wenn im Labor einarmige Klammern nach BEL II-Position 380 0 (Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung)  gemacht bzw. geplant ist so ist die BEMA-Position 98f nicht ansetzbar.

Sollte eine Einschleifen der Nachbarzähne oder Antagonisten notwendig sein, so kann dies über die BEMA 89 berechnet werden.