Fallbeschreibung / Dokumentation
STOPPI® und MUPPY®
Abrechnung über BEMA (nur bei KIG D5 und O4):
ACHTUNG: die €-Beträge entsprechen einem Durchnitts-Punktwert von 1 €!
Behandlungsbereich / Versorgungsform
Abrechnungstabelle
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. |
16.02. | BEMA 121 |
Beseitigung von Habits bei einem habituellen Distalbiss oder bei einem offenen Biss, je Sitzung – zzgl. Materialkosten |
1 |
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
Abrechnungsbereiche
Hinweise zur Abrechnung
Die Position 121 kann zur Beseitigung schädlicher Gewohnheiten bis zu sechsmal während eines Zeitraums von sechs Monaten abgerechnet werden. Nach einem Zeitraum von sechs Monaten ist die Abrechnung der Nr. 121 ausgeschlossen. Neben den Nrn. 119/120 ist die Nr. 121 nicht abrechnungsfähig. Die Kosten für die Apparaturen STOPPI® und MUPPY® können zusätzlich zur Position 121 berechnet werden.
ACHTUNG: Die Abrechnung von präventiven Apparaturen ist im GKV-Bereich stark eingeschränkt. Sie darf auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen nur erfolgen bei bestehenden extremen Frontzahnstufen (über 9 mm) oder bei offenem Biss (über 4 mm). Dies entspricht der
Berechnungsfähige Materialien
Die Kosten für die Apparaturen STOPPI® und MUPPY® können zusätzlich zur Position 121 berechnet werden.