Leistungsinhalt
Platzhalter - Konfektionsteil einfügen, um die exakte Mundsituation darzustellen
- • Einfügen eines Konfektionsteiles in den Abdruck
- • einschl. Lötung(en), Retention(en) oder Verbindung(en)
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
• Art, Anzahl und Hersteller der Konfektionsteile
• Region / Bereich der Konfektionsteile
• Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
• Die L-Nr. 002 2 ist je Konfektionsteil abrechenbar.
• Nur abrechenbar bei Neuanfertigung oder Wiederherstellung eines kombinierten Zahnersatzes, sowie bei einer geteilten Brücke, wenn das Primärteil im Mund vorhanden ist.
• Als Platzhalter ist das Konfektionsteil gesondert abrechenbar; für das ggf. erforderliche Herstellen und Anbringen einer Retention an das Konfektionsteil ist die L-Nr. 803 0 abrechenbar.
Beachte
• im Rahmen der Regelversorgung für Kugelknopfanker auf Wurzelstiftkappen und konfektionierte Brückenteilungsgeschiebe
• Berechenbarkeit eingeschränkt
Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten
Verbrauchsmaterial
Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten
Kommentare / Hinweise
- Nur abrechenbar bei Neuanfertigung oder Wiederherstellung kombinierten Zahnersatzes, wenn das Primärteil im Mund vorhanden ist (z. B. Teleskoparbeiten).
- abrechenbar bei Neuanfertigung oder Wiederherstellung von kombiniertem ZE sowie bei einer geteilten Brücke, wenn das Primärteil (noch) im Munde vorhanden ist
- der Platzhalter ist neben dem Modell oder Sägemodell zusätzlich abrechenbar
- als Platzhalter können Primärteile folgender Konfektionsteile in Frage kommen: Anker, Geschiebe, konfektionierte Stege, wenn die Bestandteile noch der vertragszahnärztlichen Versorgung zugeteilt sind
- als Platzhalter ist das Konfektionsteil gesondert abrechenbar
- für das ggf. erforderliche Herstellen und Anbringen einer Retention an das Konfektionsteil ist die BEL-Nr. 803 0 abrechenbar
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Einfügen eines Konfektionsteiles in den Abdruck
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 002 2 ist je Konfektionsteil abrechenbar.
Nur abrechenbar bei Neuanfertigung oder Wiederherstellung eines kombinierten Zahnersatzes, sowie bei einer geteilten Brücke, wenn das Primärteil im Mund vorhanden ist.
Als Platzhalter ist das Konfektionsteil gesondert abrechenbar; für das ggf. erforderliche Herstellen und Anbringen einer Retention an das Konfektionsteil ist die L-Nr. 803 0 abrechenbar.