BEL-Nr.:
011 2
Leistungsinhalt
Einstellen in Fixator (Fixieren der Bisslage)
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
Anzahl der Fixatoren
Herstellungsort:
• Eigenlabor (Name des ZT)
• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
• Bei Wiederherstellungen ist die BEL 011 2 nicht neben der BEL 012 0 abrechenbar.
Beachte
Im Zusammenhang mit Prothesenreparaturen ist die Nr. 011 2 Fixator neben der Nr. 012 0 Einstellen in den Mittelwertartikulator (ausgenommen Bruch- und Sprungreparatur) nicht abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
• Abdruckmaterial
Kommentare / Hinweise
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Montage eines Modellpaares im Fixator zur Sicherung der Bisslage bei Unterfütterung, zur Herstellung von Bissregi- strierhilfen nach Vorbissnahme und zur Herstellung von kieferorthopädischen Geräten mit bimaxillärer Beziehung.
Erläuterungen zur Abrechnung
Bei Wiederherstellungen ist die L-Nr. 011 2 nicht neben der L.-Nr. 012 0 abrechenbar
Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
• ggf. weitere notwendige Leistungen aus dem BEL
Berechnung daneben ausgeschlossen
• im Zusammenhang mit Prothesenreparaturen (ausgenommen Bruch- und Sprungreparatur) nicht abrechenbar
• im Zusammenhang mit Prothesenreparaturen (ausgenommen Bruch- und Sprungreparatur) nicht abrechenbar
• im Zusammenhang mit Prothesenreparaturen (ausgenommen Bruch- und Sprungreparatur) nicht abrechenbar