012 0 Einstellen in Mittelwertartikulator

BEL-Nr.:
012 0

Leistungsinhalt

Modellpaar in Mittelwertartikulator montieren.
Der Artikulator muss Lateral-, Protrusions- und Öffnungsbewegungen zulassen

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Herstellungsort:

• Eigenlabor (Name des ZT)

• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

• Die L-Nr. 012 0 ist nur abrechenbar, wenn die Modelle die gesamten Kieferverhältnisse wiedergeben und nur einmal je Fall, außer wenn der Zahnarzt einen neuen Abdruck oder Biss nehmen musste.

• Die L-Nr. 012 0 ist nicht abrechenbar, wenn der gefertigte oder wiederhergestellte Zahnersatz oder das KFO-Gerät eine Berücksichtigung der Lateral- und Protrusionsbewegung nicht erfordert, wie z. B. bei den L-Nrn. 032 0, 104 0, 808 0.

• Die Montage eines Modellpaares in einem Artikulator unter Anwendung von Systemteilen (z.B. Gesichtsbogen) ist nicht nach L-Nr. 012 0 abrechenbar.

Verbrauchsmaterial

• Abdruckmaterial
• Bisssilikon (kein Wachs!)

Kommentare / Hinweise

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Modellpaar in Mittelwertartikulator montieren.

Der Artikulator muss Lateral-, Protrusions- und Öffnungsbewegungen zulassen.

 

Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 012 0 ist nur abrechenbar, wenn die Modelle die gesamten Kieferverhältnisse wiedergeben und nur einmal je Fall, außer wenn der Zahnarzt einen neuen Abdruck oder Biss nehmen musste.

Die L-Nr. 012 0 ist nicht abrechenbar, wenn der gefertigte oder wiederhergestellte Zahnersatz oder das KFO-Gerät eine Berücksichtigung der Lateral- und Protrusionsbewegung nicht erfordert, wie z. B. bei den L-Nrn. 032 0, 104 0, 808 0.

Die Montage eines Modellpaares in einem Artikulator unter Anwendung von Systemteilen (z.B. Gesichtsbogen) ist nicht nach L-Nr. 012 0 abrechenbar

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI