Leistungsinhalt
Modellpaar in Mittelwertartikulator montieren.
Der Artikulator muss Lateral-, Protrusions- und Öffnungsbewegungen zulassen
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
Herstellungsort:
• Eigenlabor (Name des ZT)
• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
• Die L-Nr. 012 0 ist nur abrechenbar, wenn die Modelle die gesamten Kieferverhältnisse wiedergeben und nur einmal je Fall, außer wenn der Zahnarzt einen neuen Abdruck oder Biss nehmen musste.
• Die L-Nr. 012 0 ist nicht abrechenbar, wenn der gefertigte oder wiederhergestellte Zahnersatz oder das KFO-Gerät eine Berücksichtigung der Lateral- und Protrusionsbewegung nicht erfordert, wie z. B. bei den L-Nrn. 032 0, 104 0, 808 0.
• Die Montage eines Modellpaares in einem Artikulator unter Anwendung von Systemteilen (z.B. Gesichtsbogen) ist nicht nach L-Nr. 012 0 abrechenbar.
Verbrauchsmaterial
• Bisssilikon (kein Wachs!)
Kommentare / Hinweise
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Modellpaar in Mittelwertartikulator montieren.
Der Artikulator muss Lateral-, Protrusions- und Öffnungsbewegungen zulassen.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 012 0 ist nur abrechenbar, wenn die Modelle die gesamten Kieferverhältnisse wiedergeben und nur einmal je Fall, außer wenn der Zahnarzt einen neuen Abdruck oder Biss nehmen musste.
Die L-Nr. 012 0 ist nicht abrechenbar, wenn der gefertigte oder wiederhergestellte Zahnersatz oder das KFO-Gerät eine Berücksichtigung der Lateral- und Protrusionsbewegung nicht erfordert, wie z. B. bei den L-Nrn. 032 0, 104 0, 808 0.
Die Montage eines Modellpaares in einem Artikulator unter Anwendung von Systemteilen (z.B. Gesichtsbogen) ist nicht nach L-Nr. 012 0 abrechenbar