103 2 Krone / Brückenglied einarbeiten

Kategorie
Teil 1 Festsitzender Zahnersatz
Nummern
BEL-Nr.
103 2
Leistungsinhalt

Weitere Maßnahmen bei Krone / Brückenglied:

Krone / Brückenglied in vorhandene Halte- und / oder Stützvorrichtung einarbeiten.

Beachte
  • Die BEL-Nrn. 103 1 und 103 2 sind an derselben Krone, bzw. demselben Brückenglied nicht nebeneinander abrechenbar.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen
  • Für das Einarbeiten einer neu angefertigten Krone oder eines Brückengliedes in eine vorhandene Halte- und / oder Stützvorrichtung ist die L- Nr. 103 2 einmal je Krone oder Brückenglied abrechenbar
  • Neben der L- Nr. 103 2 ist die L- Nr. 103 1 für dieselbe Krone oder dasselbe Brückenglied nicht abrechenbar.
Berechnung daneben ausgeschlossen
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Festzuschüsse, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können