202 7 Einarmige gegossene Halte-, Stütz- oder Verbindungselemente - Auflage

Kategorie
Teil 2 Modellguss
Nummern
BEL-Nr.
202 7
Leistungsinhalt

Einarmige gegossene Halte-, Stütz- oder Verbindungselemente - Auflage

Stützelement

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Anzahl der Auflagen
Zahnangabe
Herstellungsort:
Eigenlabor (Name des ZT)
Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

Die L- Nr. 202 7 ist nur abrechenbar, wenn die gegossene Auflage nicht Bestandteil einer Halte- und Stützvorrichtung ist.

Werden im Reparaturfall Klammern seperat gegossen, ist jeweils einmal pro Prothese der Zuschlag nach L- Nr. 212 0 (Zuschlag einzelne gegossene Klammer) berechenbar.

Das Anlöten im Reparaturfall ist über L- Nr. 807 0 (Metallverbindung bei Istandsetzung/Erweiterung) berechenbar.

Verbrauchsmaterial
  • Abdruckmaterial
  • Biss Silikon
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Abrechnungsfähig

  • je gegossene Auflage
  • als separates Stützelement / separate Auflage (kein Bestandteil einer Halte- und Stützvorrichtung)
  • neben der Neuanfertigung einer Modellgussprothese
  • neben der Neuanfertigung einer Interimsprothese mit Kunststoffbasis
  • neben Instandsetzungsmaßnahmen bei einer Modellgussprothese
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen