Leistungsinhalt
Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung - Bonwillklammer
Die L-Nr. 202 6 ist Bestandteil der L-Nr. 205 0.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
Anzahl der Klammern
Zahnangabe
Herstellungsort:
Eigenlabor (Name des ZT)
Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer
Abrechnungsbestimmungen
Im Zusammenhang mit der L- Nr. 205 0 ist die L- Nr. 202 6 nicht abrechenbar.
Werden im Reparaturfall Klammern seperat gegossen, ist jeweils einmal pro Prothese die L- Nr. 212 0 (Zuschlag einzelne gegossene Klammer) abzurechnen.
In Verbindung mit einer Bonwillklammer ist der Ney-Stiel nach L- Nr. 202 6 seit 2015 nicht mehr zusätzlich abrechenbar.
Im Reparaturfall ist zusätzlich das Einarbeiten einer Klammer L-Nr. 802 5 (LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten) abrechenbar
Das Anlöten einer gegossenen Klammer im Reparaturfall ist über die Metallverbindung L- Nr. 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) berechenbar.
Beachte
Verbrauchsmaterial
• Biss Silikon