Leistungsinhalt
• Lötung je Verbindungsstelle,
• auch bei Wiederherstellungsmaßnahmen und/oder Erweiterungen
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
• Region
• Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Beachte
• an festsitzenden und herausnehmbaren Geräten möglich
• Lötmaterial darf nicht zusätzlich berechnet werden
Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Kommentare / Hinweise
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 744 0 ist je Verbindungsstelle, auch bei Wiederherstellung und/oder Erweiterung, abrechenbar.
Gemeinsames Rundschreiben GKV-Spitzenverband, VDZI und KZBV vom 29. Februar 2016 zu Abrechnungsfragen im Rahmen der KFO-Behandlung:
Besteht zwischen der Anzahl der abgerechneten Verankerungselemente (L-Nr. 742 0) und der abgerechneten eingearbeiteten Einzelelemente (L-Nr. 743 0) auf der einen Seite und der abgerechneten Metallverbindungen (L-Nr. 744 0) auf der anderen Seite ein zwingender Zusammenhang?
• Nach den Erläuterungen zur Abrechnung ist die L-Nr. 744 0 ,Metallverbindung‘ je Verbindungsstelle abrechnungsfähig.
• Zwischen der Anzahl der berechneten Verankerungselemente (L-Nr. 742 0) und der berechneten eingearbeiteten Einzelelemente (L-Nr. 743 0) sowie der Anzahl der Metallverbindungen (L-Nr. 744 0) besteht kein zwingender Zusammenhang.
• Der Verschluss eines Bandes ist ebenfalls nach L-Nr. 744 0 abrechenbar.