808 5 Teilunterfütterung einer Basis Unterkieferprotrusionsschiene

Kategorie
Teil 8 Reparaturen und Erweiterungen
Nummern
BEL-Nr.
808 5
Leistungsinhalt

Teilweise Unterfütterung einer Basis einer Unterkieferprotrusionsschiene, ggf. einschließlich Sicherung von Protrusions-, Stütz- und Halteelementen

Beachte
  •  Es beinhaltet ausschließlich die Teilunterfütterung
Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Angabe des unterfütterten Kiefers und Region

Herstellungsort:

Eigenlabor (Name des ZT)

Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen
  • Für die Sicherung des Protrusionsgrades mit einem zweiten Modell sind die L-Nrn. 001 5 „ (Modell) “ und 011 5 „(Fixator)“ abrechenbar, die L-Nr. 012 5 „(Mittelwertartikulator)“ ist nicht abrechenbar.
  • Die L-Nr. 808 5 ist einmal je Basis bei einer Unterkieferprotrusionsschiene abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
  • Abformmaterial
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Teilweise Unterfütterung einer Basis einer Unterkieferprotrusionsschiene, ggf. einschließlich Sicherung von Protrusions-, Stütz- und Halteelementen


Erläuterung zur Abrechnung

Für die Sicherung des Protrusionsgrades mit einem zweiten Modell sind die L-Nrn. 001 5 „ (Modell) “ und 011 5 „(Fixator)“ abrechenbar, die L-Nr. 012 5 „(Mittelwertartikulator)“ ist nicht abrechenbar.
Die L-Nr. 808 5 ist einmal je Basis bei einer Unterkieferprotrusionsschiene abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen