820 0 Reparatur einer Krone/Flügel/Brückenglied

Kategorie
Teil 8 Reparaturen und Erweiterungen
Nummern
BEL-Nr.
820 0
Leistungsinhalt

Instandsetzungsmaßnahmen im Metallbereich bei einer Krone, einer teleskopierenden Krone oder eines Brückengliedes

Beachte

- Wird nur eine Verblendung erneuert, ohne dass der Metallkern repariert oder erweitert wird, ist die Nr. 820 0 nicht abrechenbar. 
- Nicht abrechnungsfähig bei Instandsetzungsmaßnahmen bei einer implantatgestützten Krone BEL-Nr. 820 8
- Auch für Reparaturen gilt die Gewährleistungspflicht, daher ist eine gute Dokumentation zwingend erforderlich

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

   Zahnangabe
 

  • Art der Maßnahme
  • Trennspalt schließen
  • Kronenrand verlängern
  • Bruch- oder Riss beseitigen
  • Kontaktpunkt wiederherstellen
  • Vorbereitung der Kontaktfläche zur Aufnahme einer neuen Verblendung bei Instandsetzungsmaßnahmen im Metallbereich
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen

Ggf. einschließlich Fügung vorbereiten oder Keramikverblendung trocknen

ggf. zusätzlich berechenbar

  • 807 0 Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung
  • 150 0 Metallverbindung nach keramischem Brand

 

Verbrauchsmaterial
  • Abdruckmaterial
  • Biss Silikon (kein Wachs!)
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Abrechnungsfähig je Maßnahme z. B.
- Trennspalt schließen
- Kronenrand verlängern
- Bruch oder Riss beseitigen
- Kontaktpunkt wiederherstellen
- Vorbereitung der Metallfläche zur Aufnahme einer neuen Verblendung

  • bei einer Krone/Flügel
  • bei einer Teleskopkrone
  • bei einem Brückenglied
  • neben der BEL-Nr. 807 0 - Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung
Kommentarquelle
VDZI
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen