Leistungsinhalt
Sprung oder Bruch an einer Unterkieferprotrusionsschienenbasis im Kunststoff beseitigen
Beachte
- Die L-Nr. 851 2 ist nur im Zusammenhang mit der L-Nr. 850 0 abrechenbar.
- Diese Leistung kann entprechend der tatsächlich vorhandenen Brüche oder Sprünge abgerechnet werden.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
Angabe des Kiefers - Region
Bruch oder Sprung (Anzahl wenn mehrere vorhanden)
Anzahl der Modelle
Fixator
Herstellungsort:
Eigenlabor (Name des ZT)
Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
- Die L-Nr. 851 2 ist je zusammenhängender Sprunglinie und/oder je Bruch einmal abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
Abformmaterial
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Sprung oder Bruch an einer Unterkieferprotrusionsschienenbasis im Kunststoff beseitigen
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 851 2 ist je zusammenhängender Sprunglinie und/oder je Bruch einmal abrechenbar.
Kommentarquelle
VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen