851 2 Leistungseinheit je Sprung / Bruch Unterkieferprotrusionsschiene

Kategorie
Teil 8 Reparaturen und Erweiterungen
Nummern
BEL-Nr.
851 2
Leistungsinhalt

Sprung oder Bruch an einer Unterkieferprotrusionsschienenbasis im Kunststoff beseitigen

Beachte
  • Die L-Nr. 851 2 ist nur im Zusammenhang mit der L-Nr. 850 0 abrechenbar.
  • Diese Leistung kann entprechend der tatsächlich vorhandenen Brüche oder Sprünge abgerechnet werden.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Angabe des Kiefers - Region

Bruch oder Sprung (Anzahl wenn mehrere vorhanden)

Anzahl der Modelle

Fixator

Herstellungsort:

Eigenlabor (Name des ZT)

Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen
  • Die L-Nr. 851 2 ist je zusammenhängender Sprunglinie und/oder je Bruch einmal abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial

Abformmaterial

Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Sprung oder Bruch an einer Unterkieferprotrusionsschienenbasis im Kunststoff beseitigen


Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 851 2 ist je zusammenhängender Sprunglinie und/oder je Bruch einmal abrechenbar.

Kommentarquelle
VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen