Gebührenverzeichnis Versorgung der Unfallverletzten

00 Bericht Zahnschaden
Nummern
BU Nr.
00

Wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit erstattet der Zahnarzt auf Anforderung des Unfallversicherungsträgers gem. § 201 SGB VII unter Verwendung des Musters der Anlage 1 einen "Bericht Zahnschaden".