GOÄ Kategorie
C. Nicht gebietsbezogene Sonderleistungen
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Akupunktur (Nadelstich-Technik) bei einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
Abrechnungsart
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Privat abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- keine
Leistungsinhalt
- Körperakupunktur als Kurzzeittherapie
- Körperakupunktur im Sinne der konstitutionellen Therapie
- Mikrosystemakupunktur (z.B. Ohrakupunktur)
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Wird die Akupunktur nicht zur Ausschaltung von Schmerzen angewandt, erfolgt die Berechnung nach § 1 Abs. 2 GOZ (Vereinbarung gem. § 2 Abs. 3 GOZ).
- Die Akupunktur durch Lasertechnik kann gem. § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
- Erhöhter Aufwand durch die besonders umfangreiche Anzahl der gesetzten Nadeln.
- Erheblich erhöhter Aufwand aufgrund der zusätzlichen Durchführung einer manuellen / elektrischen Stimulation.