Gebührenziffer:
Ä303
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Beschreibung
Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächlicher Körperteile
Privat abrechnen
Punktzahl:
80
(1) 4,66 €
(2.3) 10,72 €
(3.5) 16,32 €
Abrechnungsbestimmungen
Je Organ berechenbar, ggf. aber auch mehrfach, wenn es sich um klar abgegrenzte Krankheitsherde innerhalb eines Organs handelt. Für die Punktion
- einer Drüse (z. B. Speicheldrüse),
- eines Schleimbeutels, eines Ganglioms,
- eines Seroms,
- eines Hygroms,
- eines Hämatoms,
- eines Abszesses
- sowie oberflächlicher Körperteile.
Leistungsinhalt
Ein notwendiger Wundverband gemäß der GOÄ 200 gilt im Zusammenhang mit der GOÄ 300 als mit der Leistung abgegolten und ist nicht gesondert berechnungsfähig.
Gerichtsurteil
Beschlossen durch
Oberlandesgericht
Landesgericht
Sozialgericht: