Ä303 Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächlicher Körperteile

GOÄ Kategorie
C. Nicht gebietsbezogene Sonderleistungen
Nummern
Gebührenziffer
Ä303
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung

Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächlicher Körperteile

Abrechnungsart
GOÄ
Privat abrechnen
Nummern
Punktzahl
80
Faktor
(1.0) 4.5 €
(2.3) 10.35 €
(3.5) 15.75 €
Abrechnungsbestimmungen

Je Organ berechenbar, ggf. aber auch mehrfach, wenn es sich um klar abgegrenzte Krankheitsherde innerhalb eines Organs handelt. Für die Punktion

  • einer Drüse (z. B. Speicheldrüse),
  • eines Schleimbeutels, eines Ganglioms,
  • eines Seroms,
  • eines Hygroms,
  • eines Hämatoms,
  • eines Abszesses
  • sowie oberflächlicher Körperteile.

Ein notwendiger Wundverband gemäß der GOÄ 200 gilt im Zusammenhang mit der GOÄ 300 als mit der Leistung abgegolten und ist nicht gesondert berechnungsfähig.