GOÄ Kategorie
E. Physikalisch-medizinische Leistungen
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Allgemeine Leistungen
Beschreibung
Reizstrombehandlung (Anwendung niederfrequenter Ströme) – auch bei wechselweiser Anwendung verschiedener Impulsoder Stromformen und gegebenenfalls unter Anwendung von Saugelektroden
Abrechnungsart
GOÄ
Privat abrechnen
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Abrechnungsbestimmungen
Die GOÄ 549 gehört zum sogenannten „reduzierten Gebührenrahmen“ und darf gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ nur zwischen dem 1,0-fachen und dem 2,5-fachen Satz berechnet werden.