Ä551 Reizstrombehandlung

GOÄ Kategorie
E. Physikalisch-medizinische Leistungen
Nummern
Gebührenziffer
Ä551
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Allgemeine Leistungen
Beschreibung

Reizstrombehandlung (Anwendung niederfrequenter Ströme) – auch bei wechselweiser Anwendung verschiedener Impulsoder Stromformen und gegebenenfalls unter Anwendung von Saugelektroden

Abrechnungsart
GOÄ
Privat abrechnen
Nummern
Punktzahl
48
Faktor
(1.0) 2.7 €
(2.3) 6.21 €
(3.5) 9.45 €
Abrechnungsbestimmungen

Die GOÄ 549 gehört zum sogenannten „reduzierten Gebührenrahmen“ und darf gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ nur zwischen dem 1,0-fachen und dem 2,5-fachen Satz berechnet werden.