Behandlungsbereich
Allgemeine Leistungen
Beschreibung
Analgesie durch Akupunktur gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
Durch das gezielte Setzen von Akupunkturnadeln kann das Schmerzempfinden eines Patienten im Wesentlichen ausgeschaltet werden. Anstatt die Akupunkturpunkte durch manuelles Drehen der Nadeln zu stimulieren, kann die Stimulation auch durch elektrischen Strom von etwa derselben langsamen Frequenz (2-4 Hz) erfolgen.
Abrechnungsart
GOZ
Analogleistung
Privat abrechnen