Analognummer:
Speichelrate
Behandlungsbereich
Allgemeine Leistungen
Beschreibung
Bestimmung der Speichelfließrate, Sekretionsrate gemäß § 6 Abs. 2 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
Die Bestimmung der Speichelfließrate stellt ein Verfahren dar, mit dem die beim Kauvorgang produzierte Speichelmenge erfasst wird. Das Ergebnis lässt eine Aussage über das individuelle Kariesrisiko zu, das bei reduzierter Speichelsekretionsrate signifikant erhöht ist.
Abrechnungsart
Analogleistung
Privat abrechnen