Behandlungsbereich
Allgemeine Leistungen
Beschreibung
Computergestützte Auswertung der optisch-elektronischen Abformung zur Diagnose und Planung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
In der GOZ 2012 ist die optisch-elektronische Abformung je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich unter der Gebührenziffer 0065 abgebildet. Die computergestützte Auswertung ist hingegen nicht beschrieben.
Abrechnungsart
GOZ
Analogleistung
Privat abrechnen