Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Entfernung eines tief frakturierten Implantats durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten Nachbarstrukturen, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. / GOÄ-Nr. (Text der Originalleistungsposition)
Abrechnungsart
GOZ
GOÄ
Analogleistung
Privat abrechnen
Kommentare / Hinweise
Beschluss 19. Eine Periimplantitis-Behandlung im offenen Verfahren stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Aus grundsätzlichen Erwägun-gen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfe-träger halten als Analoggebühr je nach Lokalisation die GOZ-Nr. 4090 bzw. die GOZ-Nr. 4100 für angemessen.
Kommentarquelle:
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen