Entfernung metallische Fremdkörper/Fragmente aus dem Wurzelkanal, je Kanal

Kategorie
C. Konservierende Leistungen
Beschreibung

Entfernung metallische Fremdkörper/Fragmente aus dem Wurzelkanal, je Kanal, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalleistungsposition)

Konservierende Leistungen
Kommentartext

Beschluss 8
Die Entfernung frakturierter Wurzelkanalinstrumente aus dem Wurzelkanalsystem stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband hält als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2300 (Entfernung eines Wurzelstiftes) für angemessen.

Kommentarquelle
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen
Analogleistung
GOZ
Privat abrechnen