Behandlungsbereich
Konservierende Leistungen
Beschreibung
Entfernung metallische Fremdkörper/Fragmente aus dem Wurzelkanal, je Kanal, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalleistungsposition)
Abrechnungsart
GOZ
Analogleistung
Privat abrechnen
Kommentare / Hinweise
Beschluss 8
Die Entfernung frakturierter Wurzelkanalinstrumente aus dem Wurzelkanalsystem stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband hält als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2300 (Entfernung eines Wurzelstiftes) für an-gemessen.
Kommentarquelle:
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen