Entfernung metallische Fremdkörper/Fragmente aus dem Wurzelkanal, je Kanal

Behandlungsbereich

Konservierende Leistungen

Beschreibung

Entfernung metallische Fremdkörper/Fragmente aus dem Wurzelkanal, je Kanal, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalleistungsposition)

Abrechnungsart

GOZ
Analogleistung
Privat abrechnen

Kommentare / Hinweise

Beschluss 8 Die Entfernung frakturierter Wurzelkanalinstrumente aus dem Wurzelkanalsystem stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband hält als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2300 (Entfernung eines Wurzelstiftes) für an-gemessen.
Kommentarquelle:
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen