Behandlungsbereich
Parodontologie
Beschreibung
Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/ oder eines PA-Index (PSI) in Rahmen einer Unterstützenden Parodontitis-Therapie (UPT) für das 3. Und 4 Mal im Jahr § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. 4005 Gingivalindex und /oder Parodontalindex
Erläuterung:
Die Leistung nach GOZ-Nr. 2005 ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal berechnungsfähig. Für weitere Berechnungen innerhalb eines Jahres wird nach Beschluss 54 eine Anlalogberechnung empfohlen.
Abrechnungsart
GOZ
Privat abrechnen
Kommentare / Hinweise
Beschluss 54:
Die Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z.B. des Pardontalen Screening-Index PSI) im Rahmen einer Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) – im Einklang mit der Empfehlung aus der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodon-titis Stadium I bis III“ zur Häufigkeit der Durchführung der UPT – mehr als zweimal im Jahr ist Beschlüsse des Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen in der GOZ nicht beschrieben. Die BZÄK, der PKV-Verband und die Beihilfeträger sehen die GOZ-Nr. 4005 zusätzlich zur originären Leistung bis zu i.d.R. zweimal analog innerhalb eines Jahres als berechnungsfähig an.
Kommentarquelle:
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen