Behandlungsbereich
Füllungen
Beschreibung
Extrakanalär adhäsiv befestigter Stift gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
Auf Grund von Obliterationen oder sonstigen nicht auflösbaren Verlegungen eines Wurzelkanals kann es erforderlich werden, einen Stift extrakanalär zu platzieren und dort adhäsiv zu befestigen, um ausreichende Stabilität und Retention vor der Aufnahme einer Krone oder einer umfangreichen Restauration an einem erhaltungswürdigen Zahn zu erzielen.
Abrechnungsart
GOZ
Analogleistung
Privat abrechnen