Behandlungsbereich
Füllungen
Beschreibung
Goldhämmerfüllung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
Sogenannte Goldhämmerfüllungen stellen eine probate Alternative zur konservativen Versorgung entsprechend vorbereiteter Zahnkavitäten dar. Sie können eingesetzt werden bei Kavitäten der Klasse I, Klasse V, Klasse II (bei freier Zugänglichkeit des Approximalraums) oder zum Verschluss von Trepanationsstellen nach endodontischer Behandlung. Sie zeichnen sich durch Biokompabilität, sehr gute Randständigkeit und hohe Lebensdauer aus. Das sehr zeitaufwendige Verfahren kann als minimalinvasiv gewertet werden.
Abrechnungsart
GOZ
Analogleistung
Privat abrechnen