Ingangbringen/Nachstellen eines Distraktors nach Einheilen, je Sitzung.

Kategorie
D. Chirurgische Leistungen
Beschreibung

Ingangbringen/Nachstellen eines Distraktors nach Einheilen, je Sitzung, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr.XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

Zur kontrollierten Spreizung und dauerhaften Anlagerung von Knochen im Bereich der Spreizung wird ein Distraktor eingesetzt. In bestimmten Fällen kann nach Einheilung der Apparatur ein Justieren erforderlich werden.

 

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