Kollagenmatrix zur Weichteilaugmentation

Kategorie
D. Chirurgische Leistungen
Beschreibung

Die Anwendung einer Kollagenmatrix zur Weichteilaugmentation (Weichteilverdickung) im Zusammenhang mit Implantaten gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

Bei der Entnahme autologer (körpereigene) Bindegewebstransplantate besteht die Notwendigkeit eines zweiten Operationsgebiets (Spenderregion) mit zusätzlichen Schmerzen für den Patienten sowie die Gefahr weiterer Komplikationen. Das Einbringen von xenogene (körperfremde) Biomaterialien hingegen bedarf nur ein Operationsgebiet.

 

Chirurgie
Kommentartext

Die Anwendung einer Kollagenmatrix zur Weichteilaugmentation (Weichteilverdickung) im Zusammenhang mit Implantaten ist in der GOZ nicht beschrieben. Die Leistung ist analog zu berechnen. Der PKV-Verband hält als Analoggebühr die GOZ-Nr. 4138 je Implantat für angemessen. Die Materialkosten für die Kollagenmatrix sind zusätzlich berechnungsfähig. Die Berechnung der GOZ-Nrn. 4130 bzw. 4133 originär oder analog für diese Leistung ist nicht sachgerecht, da körperfremdes Material verwendet wird und wesentliche Leistungsbestandteile wie die Gewinnung des Transplantates und die Versorgung der Entnahmestelle entfallen. Somit stellen diese oder andere analoge Leistungen keine nach Art, Zeit- und Kostenaufwand vergleichbare Leistungen dar (§ 6 Abs. 1 GOZ).“

Kommentarquelle
PKV
Analogleistung
GOZ
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