Behandlungsbereich
Konservierende Leistungen
Beschreibung
Postendodontischer intrakanalär verankerter Aufbau, gemäß §6 Abs.1GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Abrechnungsart
GOZ
Analogleistung
Privat abrechnen
Kommentare / Hinweise
43. Die provisorische Verankerung von bereits vorhandenen definitiven oder provisorischen Kronen auf frakturierten, aber erhaltungswürdigen Zähnen mit reversiblen Stiftaufbauten im Rahmen einer endodontischen Versorgung ist analog berechnungsfähig. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2270 (Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung) für angemessen.
Kommentarquelle:
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen