Pulsoxymetrie

Behandlungsbereich

Allgemeine Leistungen

Beschreibung

Pulsoxymetrie gemäß § 6 Abs. 2 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalleistungsposition)

Bemerkung

Bei der Pulsoxymetrie handelt es sich um ein nichtinvasives Verfahren zur Messung der Sauerstoffsättigung des arteriellen Blutes (Oximetrie) und der Herzfrequenz (Puls). Es wird u.a. zur Überwachung bei Eingriffen an Problempatienten eingesetzt.

Abrechnungsart

GOÄ
Analogleistung
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