Behandlungsbereich
Allgemeine Leistungen
Beschreibung
Pulsoxymetrie gemäß § 6 Abs. 2 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalleistungsposition)
Bemerkung
Bei der Pulsoxymetrie handelt es sich um ein nichtinvasives Verfahren zur Messung der Sauerstoffsättigung des arteriellen Blutes (Oximetrie) und der Herzfrequenz (Puls). Es wird u.a. zur Überwachung bei Eingriffen an Problempatienten eingesetzt.
Abrechnungsart
GOÄ
Analogleistung
Privat abrechnen