Behandlungsbereich
Schienen und Aufbissbehelfe
Beschreibung
Sportschutzschiene gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
Sportschutzschienen schützen vor Verletzungen der Zähne und des Alveolarfortsatzes. Sie werden nach Abformung zumeist für den Oberkiefer individuell hergestellt und bedecken die Zähne und die Gingiva bis ins Vestibulum hinein.
Abrechnungsart
GOZ
Analogleistung
Privat abrechnen
Es handelt sich um eine Verlangensleistung