Virtuelle Modellanalyse (3D, metrisch, grafisch etc.), je selbständige Auswertung

Behandlungsbereich

Allgemeine Leistungen

Beschreibung

Virtuelle Modellanalyse (3D, metrisch, grafisch etc.), je selbständige Auswertung, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

In der GOZ 2012 ist die optisch-elektronische Abformung je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich unter der Gebührenziffer 0065 abgebildet. Die virtuelle Auswertung am Computer ist hingegen nicht beschrieben.

 

Abrechnungsart

GOZ
Analogleistung
Privat abrechnen

Kommentare / Hinweise

Beschluss 53: Die kieferorthopädische Analyse eines digitalen Situationsmodellpaares (dreidimensionale, graphische oder metrische Analysen, Diagramme), das nach optisch-elektronischer Abformung einschließlich einfacher Bissregistrierung zur Diagnose oder Planung vorliegt, stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ-Nr. 6010 für angemessen.
Kommentarquelle:
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen