Zahnärztliche Leistung im Zusammenhang mit der Herstellung und Eingliederung des Medikamententrägers
Zahnärztliche Leistung im Zusammenhang mit der Herstellung und Eingliederung des Medikamententrägers, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)