Coverdentureprothese im UK mit Metallbasis und Teleskopkronen 34,33 und 44 vollverblendet - GKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

UK Coverdentureprothese mit Metallbasis und Teleskopkronen 34,33 und 44 vollverblendet

01.06.: Pat. kommt zur Eingehenden Untersuchung und Besprechung wegen Weiterbehandlung. Akutell ist UK mit Interimsprothese versorgt. Panoramaröntgenaufnahme bereits vorhanden. Abdrücke für Planungsmodelle im OK und UK wurden hergestellt. Erstellung eines Heil- und Kostenplanes, Pat. hat Exostosen und Bruxismus das eine Metallbasis wegen dem hohem Bruchrisiko notwendig macht.

13.06.: Pat. möchte erneute Besprechung wegen dem Heil- und Kostenplan, 20 Minuten. Es wurde erneut über die Behandlungsbedürftigkeit sowie der Behandlungsschritte aufgeklärt. Pat. wollte nochmal sichergehen ob Metallbasis geplant wurde, da wegen seinem Bruxismus die Interims immer wieder bricht. Grobes Einschleifen der Zähne im Oberkiefer. Abdrücke für die Herstellung eines Individuellen Löffels genommen.

20.06.: Präparation für Teleskope: Exkavation der alten Füllungen und Kariösen Läsionen an den Zähnen 34, 33, 44, Entfernen von störender Schleimhaut mittels Kauterisation an den Zähnen 34,33,44, Aufbaufüllung am Zahn 44 mesial-okklussal-distal, Fäden gelegt zur Darstellung der Präparationsgrenzen, Abformung mit individuellen Löffel und Herstellung von provisorischen Einzelkronen 34, 33, 44 mit Abformung und temporärer Zementierung.

05.07.: Bissnahme: Abnahme der Provisorien und Reinigung der Stümpfe. Pat. kommt zur Bissnahme mittels Bissschablone und Wachswall. Stützstiftregistrierung, Zentrikregistratur, Scharnierachsenbestimmung mit Übertragungsbogen. Auswertung des Registrates, Einstellung in individuellen Artikulator und Modellanalyse im Artikulator werden durchgeführt. Neue Abformung des UK mit laborgefertigten Funktionslöffel zur besseren Darstellung der Bänder. Wiedereinsetzen der Provisorien mittels temporärer Zementierung

10.07.: Einprobe: Abnahme der Provisorien und Reinigung der Stümpfe. Einprobe der Primärteleskope und Wachsaufstellung. Erneute Zentrikregistratur. Pat. gefällt die Aufstellung und auch die Zahnfarbe und Form sind passend. Okklusion, Artikulation geprüft. Mittellinie ist eingehalten. Wiedereinsetzen der Provisorien mittels temporärer Zementierung

15.07: Einsetzen: Abnahme der Provisorien sowie Reinigung der Stümpfe. Primärteleskope und Coverdentureprothese sind aus dem Labor gekommen. Alles anprobiert und den Pat. vor dem Einsetzen gezeigt. Pat. ist zufrieden. Teleskope wurden adhäsiv eingesetzt. Prothese ebenfalls eingesetzt. Pat. Handhabung und Reinigung erklärt. Training des einsetzen und entnehmen der Prothese mit den Pat. geübt.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz/gleichartige Versorgung
Zahnschema
TP                                
R                                
B                                
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B f f f f ww f f f f f f f f f
R E E E E TV E E E E E TV TV E E E E
TP E E E E TM E E E E E TM TM E E E E
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.06. BEMA
01

Eingehende Untersuchung

1
01.06. OK,UK BEMA
7b

Vorbereitende Maßnahmen
- Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung

1
13.06. OK BEMA
89

Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen vor Eingliederung von Prothesen und Brücken

1
13.06. BEMA
Ä1

Beratung

1
20.06. 34,33,44 BEMA
40

Infiltrationsanästhesie

2
20.06. 34,33,44 BEMA
49

Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes

3
20.06. 44 BEMA
13b

Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, - m-o-d 
zweiflächig
- Das Vorbereiten eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone ist nach der Nr. 13 a oder b abzurechnen. -

1
20.06. 34,33,44 BEMA
12

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

1
20.06. UK BEMA
98a

Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je Kiefer

1
20.06. 34,33,44 BEMA
19 (i)

Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischer Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied

3
05.07. 34,33,44 BEMA
24c(i)

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen, Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach der Nr. 19 oder 21

3
05.07. UK GOZ
8010

Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat

1
05.07. UK GOZ
8020

Arbiträre Scharnierachsenbestimmung

1
05.07. UK GOZ
8050

Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten

1
05.07. UK BEMA
98c(i)

Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Unterkiefer

1
10.08. 34,33,44 BEMA
24c(i)

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen, Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach der Nr. 19 oder 21

3
10.07. UK GOZ
8010

 Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat

1
15.07. UK BEMA
97b(i)

Totale Prothese/Cover-Denture-Prothese im Unterkiefer

1
15.07. UK BEMA
98e

Verwendung einer Metallbasis in besonderen Ausnahmefällen, zu den Bewertungszahlen nach den Nrn. 97 a oder b zusätzlich 
- Nur Berechenbar mit Ausnahmeindikation - hier: Exostosen und Bruxismus und dahur hoches Bruchrisiko - 

1
15.07. 34,33,44 GOZ
5040

Teleskopkrone / Konuskrone (als Brücken- / Prothesenanker)

3
15.07. 34,44,33 GOZ
2197

Adhäsive Befestigung (plastische Aufbaufüllung, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.)

3
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEB '97
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
GOZ
Privat abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEB '97
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
GOZ
Privat abrechnen
Hinweise zur Abrechnung
  •     Versorgungsform:
  •       Gleichartig
  •       löst folgende Festzuschüsse aus:
           1 x 4.3
           1 x 4.5 ( Gemäß Nummer 30 der Zahnersatz-Richtlinien geht bei totalen Prothesen in der Regel eine Metallbasis über das Gebot der Wirtschaftlichkeit hinaus und unterliegt der Leistungspflicht der Krankenkassen nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Torus palatinus und Exostosen).
           3 x 4.6
           3 x 4.7


Kommentar des GBA:

  1.    Für die Versorgung eines zahnlosen Kiefers wird die Bema-Nr. 97 abgerechnet (97a Oberkiefer/97b Unterkiefer).
  2.    Für die Versorgung eines Kiefers mit einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen wird für die Versorgung mit einer Cover-Denture-        Prothese die Bema-Nr. 97 abgerechnet (97a Oberkiefer/97b Unterkiefer).
  3.  Eine Interimsprothese für die Versorgung eines zahnlosen Kiefers wird nach Bema-Nr. 97 abgerechnet (97a Oberkiefer/97b Unterkiefer).
  4. Eine Immediatprothese für die Versorgung eines zahnlosen Kiefers nach Bema-Nr. 97 (97a Oberkiefer/97b Unterkiefer).
  5. Für die Abformung mit einem individuellen oder individualisierten Löffel  bei Kombinationszahnersatz kann die Bema-Nr. 98a neben Bema-Nr. 97a/b abgerechnet werden.
  6. Für eine Funktionsabformung mit individuellem Löffel kann die Bema-Nr. 98b (Oberkiefer) bzw. 98c (Unterkiefer) zusätzlich abgerechnet werden.
  7.  Eine Stützstiftregistrierung nach Bema-Nr. 98d kann neben Bema-Nr. 97a/b abgerechnet werden, wenn die einfache Ermittlung der Bissverhältnisse nicht ausreicht.
  8. Bei der Versorgung eines Kiefers mit einer Total-/Cover-Denture-Prothese nach Bema-Nr. 97a oder 97b kann in besonders begründeten Ausnahmefällen eine Metallbasis nach Bema-Nr. 98e in Ansatz gebracht werden, z. B. bei: Torus palatinus, Exostosen, besonderer Empfindlichkeit der abgedeckten Mundschleimhaut bei Verwendung von Prothesenkunststoff, hohem Bruchrisiko bei atypischen kaufunktionellen Belastungen, Bruxismus und Pressen, extrem tiefer Biss, Deckbiss, hoher und spitzer Gaumen etc.
  9. Gnathologisch gestaltete Totalprothesen gelten als gleichartige Versorgung.
  10. Die Bema-Nr. 89 kann für die Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen vor Eingliederung von Prothesen und Brücken abgerechnet werden.
Berechnungsfähige Materialien
  • Abformmaterial
  •    Material für Prov. Kronen.
  • Auslagen zahntechnischer Leistungen

      + Material Konfektionszähne
      + Legierung/Metall 

Berechnungsfähige Laborpositionen