Krone wiederbefestigen mit neuem Glasfaserstift, adhäsiv und Aufbau, adhäsiv - GKV

Kategorie
Konservierend
Fallbeschreibung / Dokumentation

24 Krone ist rausgefallen, Zahn ist abgebrochen, erhaltungswürdig und bereits wurzelkanalbehandelt.

24 Röntgenkontrollaufnahme, Zahnstumpf von Belägen gereinigt, Präparation und Anprobe eines Glasfaserstift, anschließende Eingliederung mit adhäsiver Befestigung. Stillung eine übermäßigen Papillenblutung und relative Trockenlegung für eine Mehrflächige Aufbaufüllung mesio-okklussal-distal-palatinal zur Aufnahme einer Krone mittels Zement;

Reingung der Krone und Wiederbefestigung in Adhäsivtechnik.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz
Zahnschema
TP                              
R                              
B                       k        
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B                                
R                                
TP                                
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.06. BEMA
Ä1

Beratung 

1
01.06. BEMA
Ä925a

Röntgen, bis zwei Aufnahmen

1
01.06. 24 GOZ
2195

Schraubenaufbau oder Glasfaserstift o.Ä., 1x je Zahn

1
01.06. 24 GOZ
2197

 Adhäsive Befestigung (plastische Aufbaufüllung, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.)

1
01.06. 24 BEMA
12

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

1
01.06. 24 BEMA
13b

Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren, zweiflächig
-- Aufbaufüllung--- Flächen: m-o-d-p ----

1
01.06. 24 BEMA
24a(i)

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen, Wiedereinsetzen einer Krone oder dergleichen

1
01.06. 24 GOZ
2197

Adhäsive Befestigung (plastische Aufbaufüllung, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.)

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEB '97
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEB '97
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Versorgungsform:

   Gleichartige Versorgung

löst folgenden Festzuschuss aus:

  1x 6.8

  1x 1.4


Sollte eine konfektionierten Stift- oder Schraubenaufbau aus Metall gesetzt werden kann dies nach der BEMA-Nr. 18a berechenbar.


Da zuerst ein Glasfaserstift (GOZ-Nr. 2195) und anschließend eine Krone(BEMA-Nr. 24a) adhäsiv befestigt, handelt es sich um zwei voneinander unabhängige, selbstständige Maßnahmen. Die GOZ-Nr. 2197 kann in diesem Fall einmal neben der GOZ-Nr. 2195 und ein weiteres mal neben der BEMA-Nr. 24a berechnet werden. Sollte die Krone ebenfalls adhäsiv befestigt werden, so kann hierfür die GOZ-Nr. 2197 erneut berechnet werden. Der dentinadhäsive, mehrfach geschichtete Kompositaufbau wird nach § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet.

Berechnungsfähige Materialien

Material Glasfaserstift

ggf. Chairside-Laborleistung für das individualisieren des Glasfaserstiftes