012 5 Einstellen in Mittelwertartikulator Unterkieferprotrusionsschiene

Kategorie
Teil 0 Arbeitsvorbereitung
Nummern
BEL-Nr.
012 5
Leistungsinhalt

Modellpaar in Mittelwertartikulator montieren.

Der Artikulator muss Lateral-, Protrusions- und Öffnungsbewegungen zulassen.

Abrechnungsbestimmungen
  • Die L-Nr. 012 5 ist nur einmal je Unterkieferprotrusionsschien abrechenbar, es sei denn, der Zahnarzt nimmt einen neuen Abdruck oder Biss. Die Modelle müssen die gesamten Kieferverhältnisse wiedergeben.
  • Die Montage eines Modellpaares in einem Artikulator unter Anwendung von Symstemteilen (z.B. Gesichtsbogen) ist nicht nach der L-Nr. 012 5 abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
  • Abdruckmaterial
  • Bisssilikon (kein Wachs!)
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Die L-Nr. 012 5 ist nur einmal je Unterkieferprotrusionsschien abrechenbar, es sei denn, der Zahnarzt nimmt einen neuen Abdruck oder Biss. Die Modelle müssen die gesamten Kieferverhältnisse wiedergeben.
Die Montage eines Modellpaares in einem Artikulator unter Anwendung von Symstemteilen (z.B. Gesichtsbogen) ist nicht nach der L-Nr. 012 5 abrechenbar.


Erläuterung zur Abrechnung

Die L-Nr. 012 5 ist nur einmal je Unterkieferprotrusionsschien abrechenbar, es sei denn, der Zahnarzt nimmt einen neuen Abdruck ode Biss. Die Modelle müssen die gesamten Kieferverhältnisse wiedergeben.
Die Montage eines Modellpaares in einem Artikulator unter Anwendung von Symstemteilen (z.B. Gesichtsbogen) ist nicht nach der L-Nr. 012 5 abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen