Leistungsinhalt
Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis aus Kunststoff, aus Metall oder auf eine Prothese.
Der Bisswall ergänzt die genannten Basen zur Bissregisrierhilfe.
Beachte
Nur bei atrophierten Kiefer nach Zahnersatz-Richtlinie 36b abrechenbar.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Verwendetes Material
- Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
Die L-Nr. 022 8 ist nur für eine Versorgung nach 36b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter Kiefer) abrechenbar.
Die L-Nr. 022 8 ist je Basis einmal abrechenbar.
Die L-Nr. 022 8 ist für das Aufbringen eines Bisswalls asu Wachs oder Kunststoff auf eine Basis nach L-nr- 021 6 je Basis einmal abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
- Abdruckmaterialien
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen