301 8 Aufstellung Grundeinheit, je Kiefer bei Implantatversorgung

Kategorie
Teil 3 Herausnehmbarer Zahnersatz
Nummern
BEL-Nr.
301 8
Leistungsinhalt

Grundeinheit bei Aufstellung von Konfektionszähnen auf Wachsbasis, Kunststoffbasis oder Metallbasis bei Implantatversorgung unter Verwendung eines Mittelwertartikulators abrechenbar

Beachte
  • Nur für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.
Höchstpreis Fremdlabor
30.65€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Anzahl der Aufstellungen

Herstellungsort:

  • Eigenlabor (Name des ZT)
  • Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  • Die L-Nr. 301 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.
  • Die L-Nr. 301 8 ist als Grundeinheit für die Aufstellung von Konfektionszähnen auf Wachsbasis, Kunststoffbasis oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Abrechnungsfähig

  • bei einem Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie Nr. 36b
  • als Grundeinheit einmal je implantatgetragene Prothese
  • bei der Herstellung einer implantatgetragenen Deckprothese
  • neben der Aufstellung von Konfektionszähnen auf


- Wachsbasis - BEL-Nr. 302 8
- Kunststoffbasis - BEL-Nr. 302 8
- Metallbasis - BEL-Nr. 303 0

Kommentarquelle
VDZI
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 301 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.

Die L-Nr. 301 8 ist als Grundeinheit für die Aufstellung von Konfektionszähnen auf Wachsbasis, Kunststoffbasis oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen